Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Geltung
1.1. „Entscheidungsnavigator“ ist ein Angebot / Produkt von Smart Organisations e.U., eingetragen im Firmenbuch unter FN458601p (nachfolgend „Smart Organisations“).
1.2. Smart Organisations veranstaltet Seminare, Vorträge, Kurse, Coachings, Consultings und andere Events (nachfolgend zusammen „Veranstaltungen“ bzw. einzeln „Veranstaltung“) und vertreibt digitale (Online-)Inhalte, z.B. Coaching-Videos, Workbooks, Sprachnotizen (nachfolgend zusammen „Content“).
1.3. Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) regeln die Geschäftsbeziehung zwischen Smart Organisations und den Kund*innen.
1.4. Diese AGB gelten für Kund*innen, die Content oder die Teilnahme an Veranstaltungen erwerben, jeweils in der zum Zeitpunkt der Bestellung gültigen Fassung.
1.5. In diesen AGB beziehen sich die Pronomen „wir“, „unser“ usw. auf Smart Organisations.
1.6. Diese AGB gelten für natürliche Personen, bei welchen der Zweck der Nutzung unseres Angebots nicht einer gewerblichen, selbständigen oder freiberuflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann (Verbraucher), sowie für Unternehmen und Organisationen, die als natürliche oder juristische Personen oder rechtsfähige Personengesellschaften, für welche die Nutzung unserer Angebote zum Betrieb ihres Unternehmens gehört.
1.7. Wir weisen ausdrücklich abweichende allgemeine Geschäftsbedingungen von Kund*innen zurück. Abweichende oder ergänzende allgemeine Geschäftsbedingungen von Kund*innen werden nicht Vertragsbestandteil, auch wenn ihnen nicht ausdrücklich widersprochen wurde. Abweichungen von diesen AGB, ergänzende Vereinbarungen, oder allfällige entgegenstehende Geschäftsbedingungen von Kund*innen sind nur wirksam, wenn sie von uns schriftlich bestätigt werden.
1.8. Die Bestimmungen dieser AGB können von uns jederzeit ohne Angabe von Gründen geändert werden, wobei solche Änderungen mindestens 14 Tage vor ihrem Inkrafttreten auf unserer Website und (allenfalls) durch Zusendung des Vertragstextes an die von den Kund*innen zuletzt bekanntgegebene E-Mail-Adresse bekanntgegeben werden.
1.9. Widersprechen Kund*innen den Änderungen nicht binnen 14 Tagen ab Zugang der vorgenannten Kundmachung schriftlich per E-Mail an office@smart-organisations.com, so gelten die Änderungen als angenommen. Im Fall des fristgerechten Widerspruchs von Kund*innen besteht das Vertragsverhältnis zwischen Kund*innen und uns gemäß den AGB in der letzten Fassung vor der bekanntgegebenen Änderung fort, jedoch behalten wir uns ausdrücklich ein Kündigungsrecht vor. Wir werden Kund*innen jedenfalls gesondert auf deren Widerspruchsrechte, die Frist zu dessen Ausübung und die Rechtsfolgen von Schweigen und Widerspruch hinweisen.
1.10. Für den Fall, dass einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein und/oder werden sollten, berührt dies die Wirksamkeit der verbleibenden Bestimmungen und der unter ihrer Zugrundelegung geschlossenen Verträge nicht. Die unwirksame ist durch eine wirksame Bestimmung, die ihr dem Sinn und wirtschaftlichen Zweck nach am nächsten kommt, zu ersetzen.
2. Umfang des Beratungsauftrages / Stellvertretung
2.1. Der Umfang eines konkreten Beratungsauftrages wird im Einzelfall vertraglich vereinbart.
2.2. Der Auftragnehmer (Smart Organisations) ist berechtigt, die ihm obliegenden Aufgaben ganz oder teilweise durch Dritte erbringen zu lassen. Die Bezahlung des Dritten erfolgt ausschließlich durch den Auftragnehmer (Smart Organisations) selbst. Es entsteht kein wie immer geartetes direktes Vertragsverhältnis zwischen dem Dritten und dem Auftraggeber.
2.3. Der Auftraggeber verpflichtet sich, während sowie bis zum Ablauf von zwei Jahren nach Beendigung dieses Vertragsverhältnisses keine wie immer geartete Geschäftsbeziehung zu Personen oder Gesellschaften einzugehen, deren sich der Auftragnehmer (Smart Organisations) zur Erfüllung seiner vertraglichen Pflichten bedient. Der Auftraggeber wird diese Personen und Gesellschaften insbesondere nicht mit solchen oder ähnlichen Beratungsleistungen beauftragen, die auch der Auftragnehmer (Smart Organisations) anbietet.
3. Aufklärungspflicht des Auftraggebers / Vollständigkeitserklärung
3.1. Der Auftraggeber sorgt dafür, dass die organisatorischen Rahmenbedingungen bei Erfüllung des Beratungsauftrages an seinem Geschäftssitz ein möglichst ungestörtes, dem raschen Fortgang des Beratungsprozesses förderliches Arbeiten erlauben.
3.2. Der Auftraggeber wird den Auftragnehmer (Smart Organisations) auch über vorher durchgeführte und/oder laufende Beratungen – auch auf anderen Fachgebieten – umfassend informieren.
3.3. Der Auftraggeber sorgt dafür, dass dem Auftragnehmer (Smart Organisations) auch ohne dessen besondere Aufforderung alle für die Erfüllung und Ausführung des Beratungsauftrages notwendigen Unterlagen zeitgerecht vorgelegt werden und ihm von allen Vorgängen und Umständen Kenntnis gegeben wird, die für die Ausführung des Beratungsauftrages von Bedeutung sind. Dies gilt auch für alle Unterlagen, Vorgänge und Umstände, die erst während der Tätigkeit des Beraters bekannt werden.
3.4. Der Auftraggeber sorgt dafür, dass seine Mitarbeiter und die gesetzlich vorgesehene und gegebenenfalls eingerichtete Arbeitnehmervertretung (Betriebsrat) bereits vor Beginn der Tätigkeit des Auftragnehmers (Smart Organisationss) von dieser informiert werden.
4. Sicherung der Unabhängigkeit
4.1. Die Vertragspartner verpflichten sich zur gegenseitigen Loyalität.
4.2. Die Vertragspartner verpflichten sich gegenseitig, alle Vorkehrungen zu treffen, die geeignet sind, die Gefährdung der Unabhängigkeit der beauftragten Dritten und Mitarbeiter des Auftragnehmers (Smart Organisations) zu verhindern. Dies gilt insbesondere für Angebote des Auftraggebers auf Anstellung bzw. der Übernahme von Aufträgen auf eigene Rechnung.
5. Berichterstattung / Berichtspflicht
5.1. Der Auftragnehmer (Smart Organisations) verpflichtet sich, über seine Arbeit, die seiner Mitarbeiter und gegebenenfalls auch die beauftragter Dritter dem Arbeitsfortschritt entsprechend dem Auftraggeber Bericht zu erstatten.
5.2. Den Schlussbericht erhält der Auftraggeber in angemessener Zeit, d.h. zwei bis vier Wochen, je nach Art des Beratungsauftrages nach Abschluss des Auftrages.
5.3. Der Auftragnehmer (Smart Organisations) ist bei der Herstellung des vereinbarten Werkes weisungsfrei, handelt nach eigenem Gutdünken und in eigener Verantwortung. Er ist an keinen bestimmten Arbeitsort und keine bestimmte Arbeitszeit gebunden.
6. Schutz des geistigen Eigentums
6.1. Die Urheberrechte an den vom Auftragnehmer (Smart Organisations) und seinen Mitarbeitern und beauftragten Dritten geschaffenen Werke (insbesondere Anbote, Berichte, Analysen, Gutachten, Organisationspläne, Programme, Leistungsbeschreibungen, Entwürfe, Berechnungen, Zeichnungen, Datenträger etc.) verbleiben beim Auftragnehmer (Smart Organisations). Sie dürfen vom Auftraggeber während und nach Beendigung des Vertragsverhältnisses ausschließlich für vom Vertrag umfasste Zwecke verwendet werden. Der Auftraggeber ist insofern nicht berechtigt, das Werk (die Werke) ohne ausdrückliche Zustimmung des Auftragnehmers (Smart Organisations) zu vervielfältigen und/oder zu verbreiten. Keinesfalls entsteht durch eine unberechtigte Vervielfältigung/Verbreitung des Werkes eine Haftung des Auftragnehmers (Smart Organisationss) – insbesondere etwa für die Richtigkeit des Werkes – gegenüber Dritten.
6.2. Der Verstoß des Auftraggebers gegen diese Bestimmungen berechtigt den Auftragnehmer (Smart Organisations) zur sofortigen vorzeitigen Beendigung des Vertragsverhältnisses und zur Geltendmachung anderer gesetzlicher Ansprüche, insbesondere auf Unterlassung und/oder Schadenersatz.
7. Gewährleistung
7.1. Der Auftragnehmer (Smart Organisations) ist ohne Rücksicht auf ein Verschulden berechtigt und verpflichtet, bekanntwerdende Unrichtigkeiten und Mängel an seiner Leistung zu beheben. Er wird den Auftraggeber hiervon unverzüglich in Kenntnis setzen.
7.2. Dieser Anspruch des Auftraggebers erlischt nach zwei Monaten nach Erbringen der jeweiligen Leistung.
8. Haftung / Schadenersatz
8.1. Der Auftragnehmer (Smart Organisations) haftet dem Auftraggeber für Schäden – ausgenommen für Personenschäden – nur im Falle groben Verschuldens (Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit). Dies gilt sinngemäß auch für Schäden, die auf vom Auftragnehmer beigezogene Dritte zurückgehen.
8.2. Schadenersatzansprüche des Auftraggebers können nur innerhalb von zwei Monaten ab Kenntnis von Schaden und Schädiger, spätestens aber innerhalb von drei Jahren nach dem anspruchsbegründenden Ereignis gerichtlich geltend gemacht werden.
8.3. Der Auftraggeber hat jeweils den Beweis zu erbringen, dass der Schaden auf ein Verschulden des Auftragnehmers zurückzuführen ist.
8.4. Sofern der Auftragnehmer (Smart Organisations) das Werk unter Zuhilfenahme Dritter erbringt und in diesem Zusammenhang Gewährleistungs- und/oder Haftungsansprüche gegenüber diesen Dritten entstehen, tritt der Auftragnehmer (Smart Organisations) diese Ansprüche an den Auftraggeber ab. Der Auftraggeber wird sich in diesem Fall vorrangig an diese Dritten halten.
9. Geheimhaltung / Datenschutz
9.1. Der Auftragnehmer (Smart Organisations) verpflichtet sich zu unbedingtem Stillschweigen über alle ihm zur Kenntnis gelangenden geschäftlichen Angelegenheiten, insbesondere Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse sowie jedwede Information, die er über Art, Betriebsumfang und praktische Tätigkeit des Auftraggebers erhält.
9.2. Weiters verpflichtet sich der Auftragnehmer (Smart Organisations), über den gesamten Inhalt des Werkes sowie sämtliche Informationen und Umstände, die ihm im Zusammenhang mit der Erstellung des Werkes zugegangen sind, insbesondere auch über die Daten von Klienten des Auftraggebers, Dritten gegenüber Stillschweigen zu bewahren.
9.3. Der Auftragnehmer (Smart Organisations) ist von der Schweigepflicht gegenüber allfälligen Gehilfen und Stellvertretern, denen er sich bedient, entbunden. Er hat die Schweigepflicht aber auf diese vollständig zu überbinden und haftet für deren Verstoß gegen die Verschwiegenheitsverpflichtung wie für einen eigenen Verstoß.
9.4. Die Schweigepflicht reicht unbegrenzt auch über das Ende dieses Vertragsverhältnisses hinaus. Ausnahmen bestehen im Falle gesetzlich vorgesehener Aussageverpflichtungen.
9.5. Der Auftragnehmer (Smart Organisations) ist berechtigt, ihm anvertraute personenbezogene Daten im Rahmen der Zweckbestimmung des Vertragsverhältnisses zu verarbeiten. Der Auftraggeber leistet dem Auftragnehmer Gewähr, dass hierfür sämtliche erforderlichen Maßnahmen insbesondere jene im Sinne des Datenschutzgesetzes, wie etwa Zustimmungserklärungen der Betroffenen, getroffen worden sind.
10. Honorar
10.1. Nach Vollendung des vereinbarten Werkes erhält der Auftragnehmer (Smart Organisations) ein Honorar gemäß der Vereinbarung zwischen dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer (Smart Organisations). Der Auftragnehmer (Smart Organisations) ist berechtigt, dem Arbeitsfortschritt entsprechend Zwischenabrechnungen zu legen und dem jeweiligen Fortschritt entsprechende Akonti zu verlangen. Das Honorar ist jeweils mit Rechnungslegung durch den Auftragnehmer fällig.
10.2. Der Auftragnehmer (Smart Organisations) wird jeweils eine zum Vorsteuerabzug berechtigende Rechnung mit allen gesetzlich erforderlichen Merkmalen ausstellen.
10.3. Anfallende Barauslagen, Spesen, Reisekosten, etc. sind gegen Rechnungslegung des Auftragnehmers (Smart Organisationss) vom Auftraggeber zusätzlich zu ersetzen.
10.4. Im Falle der Nichtzahlung von Zwischenabrechnungen ist der Auftragnehmer (Smart Organisations) von seiner Verpflichtung, weitere Leistungen zu erbringen, befreit. Die Geltendmachung weiterer aus der Nichtzahlung resultierender Ansprüche wird dadurch aber nicht berührt.
11. Stornobedingungen
11.1. Unterbleibt die Ausführung des vereinbarten Werkes aus Gründen, die auf Seiten des Auftraggebers liegen, oder aufgrund einer berechtigten vorzeitigen Beendigung des Vertragsverhältnisses durch den Auftragnehmer (Smart Organisations), so behält der Auftragnehmer (Smart Organisations) den Anspruch auf Zahlung des gesamten vereinbarten Honorars abzüglich ersparter Aufwendungen. Im Falle der Vereinbarung eines Stundenhonorars ist das Honorar für jene Stundenanzahl, die für das gesamte vereinbarte Werk zu erwarten gewesen ist, abzüglich der ersparten Aufwendungen zu leisten. Die ersparten Aufwendungen sind mit 30 Prozent des Honorars für jene Leistungen, die der Auftragnehmer bis zum Tage der Beendigung des Vertragsverhältnisses noch nicht erbracht hat, pauschaliert vereinbart.
11.2. Im Falle einer Stornierung von bereits beauftragten Terminen bei einzeln beauftragten Veranstaltungen (z.B. Seminare, Vorträge o.ä.) durch den Auftraggeber gelten folgende Bedingungen:
- Bis 60 Kalendertage (2 Monate) vor Veranstaltungsbeginn: 10% der Kosten
- Zwischen 60 und 31 Kalendertagen vor Veranstaltungsbeginn: 30% der Kosten
- Zwischen 30 und 10 Kalendertagen vor Veranstaltungsbeginn: 50% der Kosten
- Unter 10 Kalendertagen vor Veranstaltungsbeginn: 100% der Kosten
11.3. Absagen durch den Auftragnehmer werden zumindest 2 Wochen vor Veranstaltungsbeginn dem Kunden mitgeteilt.
12. Unvorhersehbare Ereignisse
12.1. Der Auftragnehmer ist berechtigt, die Dienstleistungen zu einem neu zu vereinbarenden Termin nachzuholen, wenn ein Termin durch den Auftragnehmer werden höherer Gewalt, Krankheit, Unfall oder sonstigen dem Auftragnehmer nicht zu vertretenden Umständen eingehalten werden kann. Ein Ersatz für ev. entstandene Aufwendungen oder sonstige Ansprüche und Kosten kann darauf nicht abgeleitet werden, ein Haftung ist ausgeschlossen
13. Elektronische Rechnungslegung
13.1. Der Auftragnehmer (Smart Organisations) ist berechtigt, dem Auftraggeber Rechnungen auch in elektronischer Form zu übermitteln. Der Auftraggeber erklärt sich mit der Zusendung von Rechnungen in elektronischer Form durch den Auftragnehmer (Smart Organisations) ausdrücklich einverstanden.
14. Dauer des Vertrages
14.1. Dieser Vertrag endet grundsätzlich mit dem Abschluss des Projekts.
14.2. Der Vertrag kann dessen ungeachtet jederzeit aus wichtigen Gründen von jeder Seite ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist gelöst werden. Als wichtiger Grund ist insbesondere anzusehen,
- wenn ein Vertragspartner wesentliche Vertragsverpflichtungen verletzt oder
- wenn ein Vertragspartner nach Eröffnung eines Insolvenzverfahrens in Zahlungsverzug gerät.
- wenn berechtigte Bedenken hinsichtlich der Bonität eines Vertragspartners, über den kein Insolvenzverfahren eröffnet ist, bestehen und dieser auf Begehren des Auftragnehmers weder Vorauszahlungen leistet noch vor Leistung des Auftragnehmers eine taugliche Sicherheit leistet und die schlechten Vermögensverhältnisse dem anderen Vertragspartner bei Vertragsabschluss nicht bekannt waren.
15. Schlussbestimmungen
15.1. Die Vertragsparteien bestätigen, alle Angaben im Vertrag gewissenhaft und wahrheitsgetreu gemacht zu haben und verpflichten sich, allfällige Änderungen wechselseitig umgehend bekannt zu geben.
15.2. Änderungen des Vertrages und dieser AGB bedürfen der Schriftform; ebenso ein Abgehen von diesem Formerfordernis. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht.
15.3. Für den Fall von Streitigkeiten aus diesem Vertrag, die nicht einvernehmlich geregelt werden können, vereinbaren die Vertragsparteien einvernehmlich zur außergerichtlichen Beilegung des Konfliktes eingetragene Mediatoren (ZivMediatG) mit dem Schwerpunkt WirtschaftsMediation aus der Liste des Justizministeriums beizuziehen. Sollte über die Auswahl der WirtschaftsMediatoren oder inhaltlich kein Einvernehmen hergestellt werden können, werden frühestens ein Monat ab Scheitern der Verhandlungen rechtliche Schritte eingeleitet.
15.4. Im Falle einer nicht zustande gekommenen oder abgebrochenen Mediation, gilt in einem allfällig eingeleiteten Gerichtsverfahren österreichisches Recht. Sämtliche aufgrund einer vorherigen Mediation angelaufenen notwendigen Aufwendungen, insbesondere auch jene für beigezogene Rechtsberater, können vereinbarungsgemäß in einem Gerichts- oder Schiedsgerichtsverfahren als „vorprozessuale Kosten“ geltend gemacht werden.
15.5. Auf diesen Vertrag ist materielles österreichisches Recht unter Ausschluss der Verweisungsnormen des internationalen Privatrechts anwendbar. Für Streitigkeiten ist das Landesgericht Wiener Neustadt zuständig.
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Version vom August 2021
Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen basieren auf den Empfehlungen des Fachverbands für Unternehmensberatung, Buchhaltung und Informationstechnologie vom März 2018.